Korruption im Kreideland

Lehrer bestechen? Aber bitte! Schulen sind korruptionsmäßig weit hinter Politik und Wirtschaft zurückgefallen. Früher, in den goldenen Zeiten, hatten Lehrer noch ganz andere Möglichkeiten, sich geldwerte Vorteile zu verschaffen. Teich ausheben? Beet umgraben? Schuppen bauen? Dafür gibt’s Oberprimaner. Heute geht das leider nicht mehr. Die saturierte Jugend von heute hat keinen Mumm mehr in den Knochen – und vermutlich auch keine Zeit für gediegene Schwarzarbeit.

Mag sein, es gibt zum Abi einen Geschenkkorb, vielleicht Rioja zur Mittleren Reife. Man tut jedenfalls gut daran, beides zur Schulleitung zu tragen. Immer wieder kommt es am Ende des Schuljahrs zu kuriosen Prozessen, weil die Elternschaft den Lehrenden Musical-Karten spendiert oder ein Essen beim Edel-Italiener.

Etwas anderes wäre es, wenn ein Lehrer aus einer 5+ eine 4- macht, als Gegenleistung für einen sanierten Garagenvorplatz. Das mag vorkommen, dürfte aber Seltenheitswert haben. Die allerwenigsten Lehrer sind bestechlich. Und niemand will uns bestechen. Wichtigen Leuten ist es sowieso oft gleichgültig, ob ihre Kinder sitzenbleiben. Auch hier: kein Cashflow!

Dabei sind Lehrer ja wichtige Influencer. Aber niemand bietet dir Geld dafür, dass du im Unterricht eine Colaflasche auf den Tisch stellst. Kein Sakko-Hersteller, kein Ledertaschen-Fabrikant käme je auf die Idee, dich zu sponsern. Es ist wohl allzu offensichtlich: In der relevanten Zielgruppe haben wir wohl kein allzu verkaufsförderndes Image.

Immerhin sind wir den Verlagen Gratisexemplare von Schulbüchern wert. Auf der Didacta, der Bildungsmesse, bekommt man vielleicht eine Brezel - als Top-Entscheider sogar mit Butter. Es gibt auch Reiseveranstalter, die Lehrkräfte mit halblegalen Vorteilen locken: Klassenfahrt mit Kaviar! Naja, das ist übertrieben. Aber Studienreisen fordern schon ein gewisses Maß an Idealismus, es wäre kaum verwunderlich, wenn ein strapazierter Studienrat ein Extra-Frühstück mitnimmt.

Problematischer sind Materialien, die Schülern die rechte Sicht auf Sachverhalte vermitteln – lanciert von einer Lobby. Mit der Hoffnung auf Arbeitsersparnis lockt man überlastete Fachschaften in einen wahren Sumpf perspektivierten Wissens. Gentechnik? Freundliche Pharmafirmen liefern Starter-Kits. Kernkraft? Beim Energieriesen gibt es die strahlende Zukunft frei Haus. Finanzfragen? Die Bank nebenan hilft weiter. Lehrkräfte werden zu Werbeagent*innen. Allerdings – bis auf Arbeitsersparnis ist damit wenig gewonnen.

Unterschlagung, dann? Ach was! Im Bildungswesen kursiert nicht längst genug Geld, um welches abzuzweigen. Nur kriminellen Genies gelänge es, sich auf diese Weise ein Zusatzeinkommen zu sichern. Das Geld für materielle Güter bewegt sich in zähflüssigen Strömen aus den Landeskassen zu Behörden, die notleidenden Schulen etwas davon abzwacken – vielleicht. Nein, möchte man etwas unterschlagen, sollte man schon Kulturamtsleiter*in sein, mindestens.

Dennoch wird man fragen dürfen: Wohin fließt es, das wenige Geld, das frei verfügbar ist, das man nicht in einem Digitalprojekt verpulvert? Ein Beispiel: Wer weiß, nach welchen Prinzipien die Verlage ausgewählt werden, die alle paar Jahre mehrere zehntausend Lektüren absetzen? Wird das zwischen Suhrkamp, Diogenes und S. Fischer beim Tischtennis geklärt – oder beim Skat im RP? Gibt es einen Verlagsproporz? Wenn 300.000 Abiturienten allein im Südwesten dasselbe Buch anschaffen – da fällt schon etwas ab. Es kann natürlich sein, dass ein Druidenrat nach rein inhaltlichen Kriterien entscheidet. Wenn das so ist – warum legt man das Für und Wider nicht offen?

Dann gibt es noch die Lehrer mit Nebenverdienst. Im 19. Jahrhundert hat man ja unverhohlen Pädagogen als Sales Manager geworben. Um Wunderpillen zu verhökern oder Aktien für Bergwerke. Die armen Real- und Lateinschüler waren dankbar für jeden Groschen, für jede Reichsmark. Auch heute darf ein Lehrer sie noch beanspruchen, seine grundgesetzlich abgesicherte Berufsfreiheit– zumindest, solange die Haupttätigkeit nicht darunter leidet. Und solange dienstliche Interessen nicht berührt sind.

Dienstliche Interessen - ein durchaus dehnbarer Begriff. Nehmen wir einmal an, du bist Seminarleiter oder Fachberater und hast eine genehmigte Nebentätigkeit bei einem Verlag, beispielsweise als Autor eines Schulbuchs. Wirst du dich vorurteilslos zwischen zwei Schulbüchern entscheiden – oder fühlst du dich doch eher dem Arbeitgeber verpflichtet? Wes Kreid’ ich schluck, des Lied ich sing! Interessenkonflikte sind nicht völlig undenkbar.

Man hört dabei oft dieselben lahmen Beschwichtigungen wie in der Politik: Ja, Lehrkräfte mit Nebentätigkeiten erwerben Kompetenzen, die sie – gegebenenfalls – zugunsten ihrer Schüler und der Schule einsetzen können. Die Frage ist nur: Ist das in der engen Taktung des Schullebens mit dicht gewobenen Bildungsplänen überhaupt möglich? Und: Werden wir dafür nicht ohnehin schon bezahlt?

Auch im Netz dürfen Lehrer dazuverdienen. Manche Lehrkräfte haben Internetauftritte, viele sind Idealisten und Amateure. Aber: Werbung im Netz kann man sich bezahlen lassen. Klicks bringen Einnahmen. Es wäre völlig legal, seine Unterrichtsmaterialien zu verkaufen. Nun sollte man meinen, mit einem Bruttogehalt über 5000 Euro müsste man nicht notwendigerweise Musteraufsätze monetarisieren – oder gar Schülerprodukte. Natürlich verdient man sich keine goldene Nase an den paar Klicks. Dennoch darf man sich fragen: Sollte man als staatlich alimentierter Pädagoge kostenpflichtige Lektürehilfen anbieten? Darf man Abi-Verzweifelte zum Kauf von Leitfäden verführen? 

Klar, Lehrer*innen dürfen twittern, instagrammen und vielleicht sogar snapchatten und tiktoken. Privat, nicht dienstlich. Wenn Schüler in Kontakt treten wollen, wird man das nicht immer verhindern. Wichtig ist nur, dass man seine Schüler nicht auch noch in sozialen Netzwerken mit Kommerzgeklingel traktiert. Wer gleichzeitig den Datenfluss zu Facebook fördert, wer dabei eigene kommerzielle Angeboten verlinkt, der überschreitet eine scharf gezogene Grenze.

Es geht nicht darum, ob Lehrende Spargel ernten oder Pizza ausfahren. Aber Lehrer kennen den Betrieb am besten. Man bildet sie auf Staatskosten aus und gewährt ihnen pädagogische und didaktische Freiheit. Der Beamtenstatus schützt sie vor elterlichem Druck und bewahrt sie vor den Verlockungen der Privatwirtschaft. Vor allem haben sie oft alleinigen Zugang zu internen Fortbildungsmaterialien. Wertvolle Ressourcen! Man könnte sich keinen besseren Nachhilfelehrer wünschen als einen erfahrenen Oberstudienrat. Darf man als Lehrkraft diese günstige Ausgangslage dazu nutzen, um sich zu bereichern - an Investitionen des Staats in bessere Bildung?

Man stelle sich einen Finanzbeamten vor, der zusätzlich zu seiner Tätigkeit am Finanzamt eine Broschüre vertreibt, die das staatliche Steueraufkommen mindert: So bescheiße ich den Fiskus, ganz legal. Einen Beamten, der interne Anordnungen auswertet, um die optimale Steuerflucht zu ermöglichen – und sich dafür bezahlen zu lassen.

Zugestanden – ja, noch einmal: Reich wird man von Nebentätigkeiten als Lehrkraft selten, aber darum geht es hier nicht. Es geht um die Sache an sich, um die Haltung; es geht um die Frage, was eine Verbeamtung bedeutet und wie lange man sie in der Öffentlichkeit rechtfertigen kann. Es geht darum, ob man seinen Schülern und Schülerinnen verpflichtet ist – und darüber hinaus einer Gesellschaft, die sich verbeamtete Lehrkräfte leistet. Vor allem aber geht es darum: Was wollen wir unseren Schülern vorleben? In einer Gesellschaft, in der man fast alles kauft, was sich bezahlen lässt, muss es Schutzräume geben, wo keine Kassen klingeln. Und diese Schutzräume können unsere Schulen sein. Das gelingt nur, wenn auch Lehrer*innen der Logik des Konsums entsagen. Dann haben unsere Schüler*innen verstanden, dass Güte mehr zählt als Geld.