Schülerinnen und Schüler als Opfer von Missbrauch

Hinweis: Diese Merkmalsliste soll lediglich eine Übersicht möglicher Anzeichen von Missbrauch bei Mädchen und Jungen liefern, sofern sie sich im Schulalltag äußern. So notwendig Aufmerksamkeit ist, so wichtig ist auch Vorsicht im Urteil.

Spuren eines Missbrauchs

Eine Schülerin mit Missbrauchserfahrungen …

  • verletzt sich selbst
  • weist Schuldgefühle auf
  • bekundet Schamgefühle
  • fühlt sich depersonalisiert, isoliert, entfremdet
  • wirkt emotional und geistig abwesend
  • erlebt Gedächtnislücken
  • kann schlecht einschlafen oder durchschlafen
  • leidet unter Alpträumen
  • hat in bestimmten Lagen schwer begründbare Ängste
  • leidet an einer Essstörung
  • ist misstrauisch
  • ekelt sich vor dem eigenen Körper
  • läuft von zu Hause weg
  • klagt über Bauschmerzen
  • vernachlässigt die Körperhygiene
  • kotet oder nässt ihr Bett ein
  • Leidet unter Verspannungen im Beckenbereich
  • zweifelt an ihrer Wahrnehmung
  • verhält sich regressiv (Daumenlutschen, Kuscheltiere)
  • betäubt sich mit legalen oder illegalen Drogen
  • wirkt entweder besonders verschlossen oder distanzlos
  • erkrankt unverhältnismäßig oft
  • Kratzt sich häufig im Intimbereich (Pilz

Ein Schüler mit Missbrauchserfahrungen zeigt ähnliche Auffälligkeiten und …

  • zeigt ein auffällig sexualisiertes Verhalten
  • wirkt unsicher und desorientiert
  • Verweigert sich schulischen Leistungen oder dem Schulbesuch selbst oder zeigt extreme Leistungsmotivation
  • hat Angst vor Umkleidesituationen

Handlungsmöglichkeiten

Die Lehrkraft sollte…

  • Äußerungen des oder der Betroffenen ernst nehmen
  • Adressen von Beratungsstellen bereithalten
  • Unverzüglich die Schulleitung informieren
  • auch indirekte Signale wahrnehmen (Erzählungen davon, was „einer Freundin“ passiert sei)
  • Ruhig und überlegt vorgehen
  • das weitere Vorgehen mit dem Kind absprechen
  • den Rat einer erfahrenen und mit dem Thema vertrauten Fachkraft suchen
  • nicht den mutmaßlichen Täter mit dem Verdacht konfrontieren
  • vor der Anzeige juristischen Beistand suchen (z. B. den Justiziar des zuständigen Regierungspräsidiums)
  • dem Kind zeigen, dass es nicht alle Geheimnisse selbst tragen kann und muss
  • sich Zeit für die Betroffene oder den Betroffenen nehmen
  • nie –vor allem in dessen Gegenwart – die Mitschuld des Opfers erwägen
  • Keine leeren Versprechungen machen
  • dem Betroffenen im Gespräch keine Einzelheiten vorgeben
  • niemals nach Details fragen

Literatur

  • Hoffmann, Sven: Erkennung und Therapie psychischer und psychosomatischer Folgen früher Traumatisierungen. Stuttgart : Schattauer-Verlag, 2000

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